Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

  
Beuennung der Gegenstände. 
Maßstab 
der Ver- 
zollung. 
Abgabensätze 
  
nach dem 
30-Thaler= 
Fuß 
Thlr. Sgr. 
Fl. 
. 
nach dem 'wir 
52½-Gulden- 
Fuß 
Pfund. 
  
— 
0 
  
Garben, wie dergleichen un- 
effel oder beziehungsweise 
unter zwei Baye rischen Metzen 
oder unter einer Bayerischen 
———lM2 
5) Sämereien und Beeren: 
Anis, Coriander, Fenchel und 
Kümmemmmmm . .. 
— 
2) Alle übrigen Sämereien einschließ— 
lich der Oelsämereien; frische Beeren, 
ingleichen Wachholderbeeren aller Art; 
Erdnüse 
C) Garten= und Futtergewächse, rrische, 
Blumenzwiebeln; Kartoffeln; Wur— 
zeln, frische; Obst, frisches; lebende 
Gewächse, auch in Töpfen oder Kü— 
beln; Heu; Siroh; Schilf . . . .. 
Glas und Glaswaaren: 
a) Grünes Hohlglas (Glasgeschirr) 
Anmerk. zu u. Vei loser ertckung werden zu 
1 Ctr. veransch 
5% 
-- ) 
4½ MRheinbayerische 
b) Weißes Hohlglas, ungemustertes, un- 
geschliffenes oder nur mit abgeschliffe- 
nen Stöpseln, Böden oder Rändern; 
Fenster= und Tafelg las in seiner natür- 
lichen Farbe (grün, halb und ganz 
wei 
  
1 Ztr. 
  
frei 
frei 
frei 
20 
  
  
frei 
frei 
frei 
  
45 
17½ 
10 
 
	        
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