Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

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Abgabensätze 
4 Mahstab a‚ dem nach dem wird vergütet 
Benennung der Gegenstände. Ver-0 perer. 52¼ Gulden vom Zentner 
u Fuͤß Fuß Brutto Gew. 
Thlr Sgr. 1 Il. kr. Pfund. 
von Schuhen, Flaschen 2c.; Gutta- 
percha, roh, ungereinigt * ge- 
reiniit . frei.frri 
h) Kautschuck-Fäden außer Verbindung 
mit anderen Materialien, oder mit 
baumwollenem, leinenem oder wolle- 
nem rohem (nicht gebleichtem oder 
gefärbtem) Garn nur dergestalt um- 
sponnen, umflochten oder umwickelt, 
daß sie ohne Ausdehnung noch deut- 
lich erkannt werden können; Kaut- 
schuck-Platten; aufgelöstes Kautschuk1rRÖ!.1½½ 
0) Grobe Schuhmacher-, Sattler-, Rie- 
mer= und Täschnerwaaren, sowie 
andere Waaren aus unlackirtem, un- 
gefärbtem, ungedrucktem Kautschuck, 
alle diese Waaren auch in Verbin- 
dung mit anderen Materialien, so- 
weit sie dadurch nicht unter Nr. 20 sis in Zahern 
fallen . .. 113tr. ! 4 . 7 83 in Körben. 
.„ A 6 in Ballen. 
1!) Waaren aus lackirtem, gefärbtem oder 
bedrucktem Kautschuck, auch in Ver- 
bindung mit anderen Materialien, 
soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 
fallen; feine Schuhe; übersponnene 20 in Fässern 
Kautschuckfäddn 1 Ztr. 0 annlen 
6 in Ballen. 
) Gewebe aller Art mit Kautschuck 53 in Aisten- 
überzogen oder geträntt .. 1 Ztr. 26 15 10. Hrten. 
Anmerk. zu e. autschuc. Drucktücher für Fabriken 
on Aahened sln Aerhn Lü (°½0. 6uin keier 
#tense- unter Kontrole . . Ztr. 2 3 30 Er zund isten- 
6 in Ballen. 
 
	        
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