Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

  
Abgab 
  
  
4 ** äst- Für Tara 
. » Mahstab nach dem dem wird vergütet 
44 Benennung der Gegenstände. der VerThaler= 535% Williu— vom Zentner 
zollung. FJu#— Fuß Brutto Gew. 
Toir Sgr. 1 Fl. .Ir. Pfund. 
s) Gewebe aus Kautschuckfäden in Ver— 
bindung mit anderen Spinnma- . -m–* siz in Kisten 
teriallen ..... Ztr. 25 13 45 9 in Körben. 
x 6 in Ballen. 
Anmerk. zu b. bis f. Wiaren aus Guttapercha 1 
werden wie Waaren an 
Kauschun behandelt. 
18 Kleider !*!t „Weibwische, fertige, auch 
Putzw 
a) Von Seide oder Floretseide, auch in 
Verbindung mit Metallfäden ʒtr. 40 70 
b) Andere, soweit sie nicht nachstehend O in Kijt 
2 en. 
unter c. und e. genannt sud I in Körben- 
Herrenhüte von Seide, unstaffirt, in Ballen. 
staffirt oder garnirt; künstliche Biu- 
men; zugerichtete Schmuckfederen. tr. 52 30 
c) Von Geweben mit Kautschuck oder 
Guttapercha überzogen oder getränkt, 
sowie aus Gummifäden in Verbin- 114 u Eie- 
dung mit anderen Spinumaterialien!tr. 15 45%½ in Sörben. 
) Herrenhüte von Filz, aus Wolle oder 
anderen Thierhaaren, unstaffirt, staf- 320 in Risten. 
- ·-, ). 5 26 1511 in Körben. 
firt oder garnirt ir. 6 H We. 
. ... . 13 in Kisten. 
O) Leinene Leibwäsche 1!1 Ztr.10 I 380 | Se 
le in Vallen 
Aumerk. Kleider und Leibwäsche, getragene, wenn *êç1 
sie nicht zum Verkaus Eingeyen 1 Ztr. 15 52½ 
19 Kupfer und andere nicht besonders genannte 
unedle Metalle und Pociiugen aus nnedlen 
Motallen, sowic Waaren daraus: 
a) In rohem Zustande oder als alter 
Bruch; auch Kupfer und andere 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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