Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1866. (15)

21. Bekanntmachung, 
die im Kaiserthum Oesterreich für Ausfertigung der Paßkarten 2c. 
bestehende Kompetenz 
betreffend. 
nuter Bezugnahme auf die Regierungsbekanntmachung Betreffs der im 
Kaiserthum Oesterreich für Ausfertigung der Paßkarten 2. bestehendei Kompe- 
tenz, vom 5. v. M. wird andurch zur öffentlichen Kunde gebracht, daß zu 
Jolge einer fernerweit auf diplomatischem Wege auher gelangten Mittheilung, 
der Wirkungskreis in Paßsachen für die Zukunft auch den Vorstehern der orga- 
nisirten Magistrate oder Gemeinde- Behörden eingeräumt worden ist. 
Greiz, am 28. April 1866. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
Delim. Kum.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.