Gesetzsammlung
des Fürstenthums Reuß älterer Linie.
IW. 8.
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(Ausgegeben den 6. October 1866.)
Nachtrag
zur Zeulenrodaer Stadtordnung, die Aenderung der in § 61 der-
selben bestimmten Abgaben in die Kämmereikasse
betrefend.
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittwete Fürstin Neuß
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz,
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unsercs vielgeliebten minder-
jährigen Sohnes, Heinrichs des Zwei und Zwanzigsten älterer
Linie souveränen Fürsten Neuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c.
und Landesregentin,
fügen hiermit zu wissen:
Nachdem von dem Siadtrathe zu Zeulenroda mit Zustimmung der dorti-
gen Gemeindeverlreter beschlossen worden, die zu Bestreitung der jeigen und
ferneren bevorstehenden Ausgaben der Känmmerreikasse nicht mehr aureichenden
Einnahmen derselben durch Erhöhung der im § 61 der Zeulenrodaer Stadt.
ordnung bestimmten Abgaben in augemessener Weise zu verstärken und gewisse,
einzelnen Gemeindeangehörigen und einigen Rlassen derselben obliegende Lei-
stungen für die Gemeinde, für die Kirche und an kirchliche und Schulbeamte,
bezüglich mit Zustimmung der kirchlichen Oberbehorde, auf die Stadtgemeinde
gegen entsprechende Belastung deb Stadtärars zu übernehmen: So verleihen
Wir dem Uns zu diesem Behufe vorgelegten
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