Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1866. (15)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
IW. 8. 
— 
(Ausgegeben den 6. October 1866.) 
Nachtrag 
zur Zeulenrodaer Stadtordnung, die Aenderung der in § 61 der- 
selben bestimmten Abgaben in die Kämmereikasse 
betrefend. 
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittwete Fürstin Neuß 
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu 
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unsercs vielgeliebten minder- 
jährigen Sohnes, Heinrichs des Zwei und Zwanzigsten älterer 
Linie souveränen Fürsten Neuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. 
und Landesregentin, 
fügen hiermit zu wissen: 
Nachdem von dem Siadtrathe zu Zeulenroda mit Zustimmung der dorti- 
gen Gemeindeverlreter beschlossen worden, die zu Bestreitung der jeigen und 
ferneren bevorstehenden Ausgaben der Känmmerreikasse nicht mehr aureichenden 
Einnahmen derselben durch Erhöhung der im § 61 der Zeulenrodaer Stadt. 
ordnung bestimmten Abgaben in augemessener Weise zu verstärken und gewisse, 
einzelnen Gemeindeangehörigen und einigen Rlassen derselben obliegende Lei- 
stungen für die Gemeinde, für die Kirche und an kirchliche und Schulbeamte, 
bezüglich mit Zustimmung der kirchlichen Oberbehorde, auf die Stadtgemeinde 
gegen entsprechende Belastung deb Stadtärars zu übernehmen: So verleihen 
Wir dem Uns zu diesem Behufe vorgelegten 
L
	        
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