Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1866. (15)

Gesetzsammlung 
des Furstenthums Reuß älterer Linie. 
W. 2. 
#“ 
(Ausgegeben den 3. Februar 1366.) 
2. Bekanntmachung, 
die Abänderung der Arzneitaxe für das Jahr 1866 
betreffend. 
Nach der kürglich erschienenen, für die bierländischen Apotheker maßgeben- 
den öniglich Preußischen Arzueitaxe für das Jahr 1866 sind in dem größeren 
Theile der Taxsähe Abänderungen eingetreten, welche vom 1. künftigen Monats 
an in Kraft treten, während die bezüglich des Nabattes in der biesigen Apo- 
thelerordnung vom 10. Juni 1859 enthaltenen Bestimmungen, wie zeither in 
Geltung bleiben. 
Unter Bezugnahme auf F. 21. der cit. Apothekerordnung und unter Ver- 
weisung auf die im Verlage Rudolph Gärtners zu Berlin erschienene Königlich 
Preußische Arzucitare für 1866 wird dies mit dem Bemerken andurch bekannt 
gemacht, das den Physikaten Exemplare der gedachten Taxe zur Nachachtung 
zugefertigt worden sind. 
Greiz, am 8. Jannar 1866. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
Dellm. Kun.
	        
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