Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1866. (15)

3. Bekanntmachung, 
die Competenz zur Ausstellung von Ehe-Consensen in Hamburg 
betreffend. 
Unter Bezugnahme auf die Regierungs-Bekanntmachung vom 7. Mai 
1859 (ef. VIII. 124] der Geirhianmeng v. 1859) wird hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht, daß zu Folge einer von dem Senate der freien und 
Hanssadt auturß anher gelangten Mittheilung vom 8. d. M. seit dem 1. 
Jannar d. J. zur Ertheilung und Ausstellung der daselbst erforderlichen obrig- 
Külichen Ehe-Consense die nachstehend genannten Behörden in Hamburg an- 
statt der in der Eingangsgedachten Bekanntmachung erwähnten Stellen, aus- 
schließlich besugt sind: 
für die Stadt und die Vorstadt St. Georg 
das Civilstands- Aut, 
für die Vorstadt St. Pauli 
das Patronat dieser Vorstadt, 
für das Mursge ebiet 
die kaslernent der Marschlande, 
für das Geestgebiet 
die banhenenshn der Geestlande und 
für das Amt Rigebũtte 
der dortige bderwalter. 
Greiz, am 17. Januar 1866. 
Fürstl. Reuß-Pl. Lanbesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
Deltmar Kurz.
	        
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