Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1866. (15)

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Die der Landesschulkasse zugewiesene Abtabe von neuen Ehepaaren 
6) 
nach Maßgabe der Verordnung vom 17. Januar 
Indem Solches zur Nachachtung audurch bekannt gemacht wird, werden 
zugleich die fünfzehn ordinären Landessteuern nebst den drei Enstentations= 
steuern für das Jahr 1867 in folgenden Terminen ausgeschrieben: 
die drei ersten auf den 11. März, 
die vierte und fünfte auf den 8. April, 
die sechste und siebente auf den 6. Mai, 
die achte und neunte auf den 3. Juni, 
die zehnte und eilfte auf den 8. Juli, 
die zwölfte und dreizehnte auf den 12. Angust, 
die vierzehnte und fünfzehnte auf den 23. Septbr., 
die sechszehnte auf den 21. October 
die siebenzehnte auf den 18. November, 
die achtzehnte auf den 16. December. 
Greig, den 22. December 1866. 
Fürstlich Reuß. Plauische Landesregierung daf. 
Dr. Herrmann. 
Dellmar Kun.
	        
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