Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1866. (15)

Gesetzsammlung 
des Furstenthums Reuß älterer Linie. 
W. 5. 
(Ausgegeben den 21. April 1866.) 
  
14. . Bekammtmachug, 
den zwischen dem Zollverein und der freien Hansestadt Bremen 
abgeschlossenen Vertrag bezliglich der Fortdauer des Vertrags 
wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse 
betreffend. 
Nachdem der nachstehende, zwischen den Staaten des Zollvereins und der 
freien Hansestadt Bremen, die Fortdauer des Vertrags wegen Beförderung der 
gegenseitigen Verkehrsverhältnisse betreffend, unterm 14. December 1865 ab- 
Heschlossene Vertrag, gegenseitig ratificirt worden ist, so wird derselbe mit 
Höchster Genehmigung der Durchlauchtigsten Hrun-Megendu, zur allgemeinen 
Nachachtung andurch bekaunt gemacht. 
Greiz, am 28. Mäck 1866. 
Fürstl. Reuß-Pl. Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
Dellmar. Kun.
	        
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