Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1866. (15)

16. Bekanntmachung, 
die Competenz zur Ausstellung der zur Verheirathung Preußischer 
Unterthanen im Auslande erforderlichen sog. Trauscheine 
betreffend. 
Zu Folge einer von dem Königlich Preußischen Ministerium der auswär- 
tigen Angelegenheiten zu Berlin unter'm :? . Monats anher gelangten Mit- 
theilung, ist durch Erlaß des Königlich Preußischen Ministeriums des Innern 
vom 10. Mai 1861 die Ertheilung der zur Verheirathung Preußischer Unter- 
thanen im Auslande erforderlichen sogenannten Trauscheine unter gewissen 
Modalitäten den Kreislandräthen übertragen worden, während die Ausstellung 
dieser Atteste bis dahin ausschließlich den Königlichen Provinzial-Regierungen 
zustand. 
n Solches wird unter Bezugnahme auf die Landesherrliche Verordnung 
vom 7. November 1851, resp. auf die Bekanntmachung vom 7. Mai 1859 
andurch zur Nachachtung bekannt gemacht. 
Greiz, am 6. April 1866. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung daf. 
Dr. Herrmann. 
Dettm. Kurz.
	        
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