Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1866. (15)

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Stelle "dan Begleitscheine, unter Zugrundelegung der nachstehenden beiden Muster 
BP. benutzt und unmittelbar auf diesen Dokumenten die für die Begleit- 
scheine vrn bebt n Erklärungen und Bescheinigungen akgegeben werden. 
Diese Abfertigungspapierc haben schließlich als Belege des Deltoratione g 
ziehungsweise Niederlage-Registers zu dienen; es sind dieselben durch d 
gleitschein-Ausfertigungs-Register der betreffenden Babuhet- keurc,oiin. 
beziehungsweise des Niederlage-Amtes festzuhalten, und wenn sie von der Nie- 
derlage einer besonderen Bahnhofs-Abfertigungsstelle mehen, auch in das 
Begleitschein-Empfangsregister dieser Stelle einzutragen.
	        
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