Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1866. (15)

Die Revision übernehmen. Abgegeben den ten 185 
Deklaration 
beim 
Waaren-Eingang. 
Diese Deklaration ist eingetragen unter Nr. 
des Deklarations-Registers. 
Anleitung zum Ge- 
brauch 
1) Jeder Frachtbrief bildet 
einen eignen Posten. 
2) In der Regel muß das 
Gewicht jedes einzelnen 
Kollo angegeben wer- 
den. 
ch Unterschriebener, der Bevollmächtigte der 
csrachrhe melde dem 
innen verzeichnete auf 
geladenen Waaren an, und hafte für die Wahr- 
heit und Vollftändigkeit dieser meiner Angabe. 
den ten . 185.
	        
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