Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1867. (16)

2. Bekanntmachung, 
die Abänderungen der Arzneitaxe für das Jahr 1867 
betreffend. 
Nach der mittelst Publicandums d.. d. Berlin 15. December 1866 erschie- 
nenen, für die hierländischen Apotheker maßgebenden Königl. Preuß. Arznei- 
taxe für das Jahr 1867 sind zahlreiche Abänderungen der Taxsätze eingetreten, 
welche für die Zeit 1. Februar 1867 bis dahin 1868 für das hiesige hürsteu- 
thum in Kraft treten, während die, bezüglich des Rabattes in der hiesigen 
Aobenerorh vom 10. Juni 1859 enthaltenen Bestimmungen, wie zeither 
in Geltung bleiben. 
Unter Bezugnahme auf §. 21 der cit. Apothekerordnung und unter Ver- 
weisung auf die im Verlage Rudolph Gärtners zu Verlin erschienene Nöniglich 
Preußische Arzneitaxe für 1867 wird dies andurch zur öffentlichen Kennkuiß 
gebracht. 
Greiz, am 12. Januar 1867. 
Fürstlich Reuß. Plauische Landesregierung daf. 
M. Kunze i. V. 
Deltmar Kug.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.