Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1867. (16)

30. Be kanntmachung, 
den mit Preußen abgeschlossenen Vertrag wegen des Postwesens 
betreffend. 
Nachdem der nachstehend abgedruckte Vertrag zwischen der Königlich 
Preußischen und der Fürstlich Reußischen d. L. Staatsregierung wegen deo 
Postwesens gegenseitig ratifizirt worden ist, so wird derselbe auf Grund Höch- 
ster Ermächtigung zur allgemeinen Nachachtung andurch bekannt gemacht. 
Greiz, am 15. August 1867. 
Fürstl. Reuß-Pl. Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
Dektmar Kurg.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.