Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1867. (16)

9. Gesettz, 
die Revision des Gewerbe= und Einkommensteuertarifs 
betreffend. 
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittw. Fürstin Reuß 
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu 
Hessen-Oomburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder- 
jährigen Sohnes, Heinrichs des Zwei und IZwanzigsten älterer 
Linie sonveräuen Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. 
und Landesregentin, 
haben in Hinblick auf den durch den Beitritt des Fürstentbums zum Nord- 
deulschen Bunde und die dadurch bedingte rhöhung des Militärcontingents 
gesteigerten Bedarf der Landeokasse für nothwendig crachtet, unerwartet der 
bevorstehenden Einführung des neuen Grundsteuersystems und vorbehältlich der 
damit zu verbindenden nuchgreisenden. nuen des Gewerbe= und Ein- 
kommensteuerspstems, zunächst die in i Gesetz vom 17. December 1855 
und dem Nachtrage hierzu vom 2. - 1863 festgestellten Steuersätze 
einer Revision unterziehen zu lassen und verordnen in dessen Folge mit 
Ständischer Zustimmung, was folgt: 
rbe-· und (Einkommensteuer ist künftig nach Maßgabe des 
zienstehene Tarifs anzusetzen und einzuheben. 
Gesetze vom 17. December 1855 unter A. angefügte 
Tarif, anseen die Bestimmung I. Al. 1. des Gesetzesnachtrags vom 
; Januar 1863 tritt außer Kraft. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen und Unser 
Landeregentschaftliches Insiegel beifügen lassen. 
Greiz, den 18. März 1867. 
(L. S.) Caroline. 
Dr. Herrmann. 
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