323
2) Die mit der Aufsicht uͤber die Impfbuͤcher beauftragten Behoͤrden haben für
die Vollziehung vorstehender Bestimmungen, so wie für die Handhabung der
erwähnten früheren Vorschriften besorgt zu seyn.
Stuttgart den 18. Juli 1836. Schlayer.
3. Des Medicin al-Collegium.
Aufnahme zweier Wundärzte.
Nach erstandener Prüfung sind die Candidaten der Chirurgie, Philipp Jakob
Herre, von Zillhausen, Oberamts Balingen, und Alois Walser, von Aulendorf,
Oberamts Waldsee, zur Ausübung der Wundarzneikunst nach den Befugnissen der
Wundaͤrzte erster Abtheilung ermaͤchtigt worden.
Stuttgart den 28. Juli 1836.
Fuͤr den mit der Direktion fuͤrsorglich
beauftragten aͤltesten Rath:
Schelling.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um das erledigte Diakonat Cannstadt haben innerhalb drei
Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig sich zu melden. Das
nkommen ist verwandelt und berechnet sich auf jährliche 679 fl., dabei beziehr der
elfer, in so lange ihm keine Amtswohnung eingeräumt wird, eine Hausmiethe-
mschädigung von jährlichen 200 fl.
2) Die wieder zu besebende katholische Pfarrei Binzwangen, Oberamts und
*- Riedlingen, hat im Pfarrorte und in einem in der Nähe befindlichen Hofe
4 Parrgenossen, und gewährt von eigenen Gütern, Zehnten, Grundgefällen, Besol-
angen und gestifteten Gebühren ein jährliches Einkommen von 855 fl. Die Bewerber
an sich binnen vier Wochen vorschriftmäßig vei dem K. katholischen Kirchenrathe zu
en.