Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
18. 
(Ausgegeben den 11. August 1868.) 
  
40. Bekanntmachung, 
die Binnenkontrole in Bezug auf Wein, Obstwein und Branntwein im 
Königreiche Württemberg betreffend. 
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 24. Jannar 1852 (Seite 51 
des Amts= und Verordnungsblattes von 1852) wird hierdurch zur Femllichen Kenniniß 
gebracht, daß vom 1. Juli d. J. ab, die bisher im Königreiche Württembert für 
Wein= und Branntwein noch bestandene Waarenkontrole im Binnenlande aufgehoben, 
hinsichtlich des Weines aber dahin beschränkt worden ist, daß der Verkehr mit Weln und 
Obstwein, bei welchem Wirthe betheiligt sind, zur Sicherung der Wirthschaftsabgaben 
der zeitherigen Controle auch sernerhin unterworfen bleibt. 
Greiz, den 21. Juli 1868. 
Fürstlich Reuß-Pl. Laudesregierung das. 
M. Kunze 
i. B. 
Bruno Men.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.