Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

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41. Bekanntmachung, 
die Einsetzung eines Gemeindevorstehers und eines Ausschusses in Mehla 
betreffend. 
Die Gemeinde Mehla hat auf Einsetzung einer vom Ortsrichteranite getrennten 
besonderen Gewriherewahn, unter gleichzeitiger Errichtung eincs Gemeindeausschusses 
angetragen und ed ist in Folge dessen unter Leitung der Gemeindebehörde cin Gemeinde- 
vorsteher, unter Uebertragung der durch das Geseb vom 29. Mai 1854 bestimmten Ve- 
kugnisse gewählt und ein Gemeindeauoschuß errichtet worden, welcher durch Zeitwahl von 
zehn stimmberechtigten Gemeindemitgliedern (Bauergutsbeslbern, Feldhäuslern und Klein- 
häuslern) gebildet wird. 
Nachdem Wir diese Einrichtung bestätigt haben, so wird dies ch Maßgabe des 
§. 15 der angezogenen Verordnung andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, den 31. Juli 1868. 
Furstl. Reuß-Pl. Landesregierung daf. 
Dr. Herrmann. 
Bruno Meg.
	        
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