Gesetzsammlung
des Fürstenthums Reuß älterer Linie.
" 9.
(Ausgegeben den 25. August 1868.)
43. Bekanntmachung,
den mit dem Großherzogihum Sachsen, dem Herzogthume Sachsen-Coburg-Gotha, sowie den
Fürstenthümern Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und Reuß jüngerer
Linie wegen Anschlusses des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha und des hiesigen Fürsten-
thums an das gemeinschaftliche Appellationsgericht zu Eisenach abgeschlossenen Vertrag betr.
Der nachstehende Vertrag wird nach erfolgter Ratifikation Sr. Hochsürstlichen Hurchlaucht
und geschehener Zustimmung des Landtags Höchstem Befehle zufolge zur allgemeinen Nachach-
tung hierdurch bekannt gemacht.
Greiz, den 18. August 1868.
Fürstl. Reuß-Pl. Landesregierung daf.
Dr. Herrmann. Nchtel
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen, Seine Hoheit der Herzog
von Sachsen. Coburg= Gotha, Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg Sondershausen, Seine Durchlaucht der
Fürst von Reuß älterer Linie und Seine Durchlaucht der Fürst von Neuß jüngerer Linie
haben wegen Anschlusses des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha, und des Fürstenthums
Reuß älterer Linie au das gemeinschaftliche Appellationsgericht in Eisenach Verhandlungen
eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt
Seine Königliche Hoheil, der Großherzog von Sachsen,
Seinen wirklichen Geheimen Rath und Staats-Minister, Docter der
Rechte, Christian Bernhard von Wahdorf;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha,
Seinen Staatsrath Rudolph Brückner
und
Seinen Regierungorath Heinrich Hornboslel;