Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

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unter Band gegen die ermäßigte Taxe geeignet sind; die einzelnen Gegenstände 
dürfen aber alsdann nicht mil verschiedenen Adressen, oder besonderen Adreß- 
Umschlägen versehen sein. 
VI Circulare kc. von verschiedenen Absendern dürfen nur dann, wenn 
sie auf ein und demselben Blatte oder Bogen Shrucht, lithographirt oder 
metallographirt sind, unter einem Bande versendet werden 
VII Die Versendung der bezeichnelen Gegenstäude gegen die ermäßigte 
Taxe ist unzulässig, wenn dieselben, nach ihrer Fertigung durch Druck u. s. w., 
irgend welche Zusätze, — mil Ausnahme des Orts, Datums und der Namens- 
unterschrift, beziehungsweise Firmazeichnung —, oder Aenderungen am Juhalte 
erhalten haben. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Zusäze oder Aen- 
derungen geschrieben oder auf andere Weise bewirkt sind, z. B. durch Stempel, 
durch Druck, durch Ueberkleben von Worten, ziffern oder Zeichen, durch Punk- 
tiren, Unterstreichen, Durchstreichen, Ausradiren, Durchstechen, Ab- oder Aus- 
Schreiden einzelner Worke, JZiffern oder Zeichen u. s. w. Anstriche am Nande 
dem Zwecke, die Aufmerksamkeit des Lesers auf einc bestimmte Stielle hinzu- 
bnen, sollen jedoch gestattet sein. 
VIII. Auf der inneren oder äußeren Seite des Bandes dürfen Zusätze 
irgend welcher Art, welche keinen Bestandtheil der Adresse bilden, sich nicht 
befsinden, mit Anonahme dee Namens, der Firma, so wie des Wohnorts des 
Absenders: 
IX Unter die verbotenen Zusätze ist das Coloriren von Modebildern, 
Vandkarten 2c. nicht zu rechnen; die Bilder und Karten dürfen aber keine Hand- 
zeichnung, sondern mussen durch Holzschnitt, Lithographie, Stahlstich, Kupferstich, 
Pbotographie u. s. w. hergestellt sein. 
X Bei P P i9. G. ! G# 4 3 tt#el und dels G J. ist, außer 
den nach Abs. VII anwendbaren Zusäben, die Eintragung der 
Preise, so wie des Namens des Reisenden, ferner die bandschriftliche oder auf 
mechanischem §* bewirkte Aenderung der Preisansätze, so wie de#n Namens 
des Reisend 
XI ren Correcturbogen können Aenderungen und Zusätze, welche die 
Correctur, die Ausstaltung und den Druck betreffen, hinzugefügt, auch kann den- 
selben dan Mannscript beigelegt werden. Die bei Correcturbogen erlanbten 
Zusätze können in Ermangelung des Raumes auch auf besonderen, den Correc- 
lurbogen beigesügten Zetteln angebracht sein. 
Sendungen, wolche sich zur Vefördermg gegen die ermäßigte Taxe 
nicht eignen, können vor der Absendung dem Aufgeber zurückgestellt werden. 
XIII Drucksachen mussen frankirt sein und dürfen das Gewicht von 
½ Pund nicht übersteigen. Zur Frankirung sind thunlichst Postfreimarken zu 
verwenden 
  
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