Zweiter Abschnitt.
Ansähe für gerichtliche Bemühungen in der Voruntersuchung und der
öffentlichen Verhandlung.
S. 7.
I) Alle Registraturen und Protokolle, hinsichtlich deren kein höherer Ansatz
auodrücklich vorgeschrieben ist, für jede vorschriftsmäßig geschriebene (I. 4) Seite 3 Gr.
Insinnations-Registraturen sind durchgehends frei.
Anmerkung:
u. wenn mehre demselben Zahlungspflichtigen zur Last fallenden Zeugenver-
nehmungen oder andere Vernehmungen unmittelbar hinter einander solgen,
so werden dieselben nur als Ein fortlaufendes Protokoll angesetzt;
b. Personal-Beschreibungen werden wie Registraturen liquidirt, ingleichen alle
Niederschriften, welche dem Protokolle im Jorm von schriftlichen Aufsätzen
als Beilagen angefügt werden.
2) Protokolle bei den öffentlichen Verhandlungen nach dem Verhältnisse der
Dauer dieser Verhandlung und dem Umfange des Protokolles, zusammen
u. bei Einzelrichtten 10 Gr. bis 2 Thlr.
b. bei Kreisgerichttenn .. 1Thlr. bis 6
. bei Geschwornengerichten . . ssb1512-
Dieser Ansatz umfaßt Alles, was in dem Vrotelolle vorkommt, außer
der Gebühr für die richterliche Verhandlung.
3) Jedes erste Blatt einer von öffentlichen Behörden ergehenden Ausfertigung,
falls kein höherer oder niedrigerer Ansah ausdrücklich vorgeschrieben ist 10 Gr.
Ladungen von Zeucen und Sachverstãndigen au einer offeutlichen Vet-
handlung jedoch nur
4) Jede dritte oder folgende Seite einer Aussertiga ug 4. 5 !" Gr.
5) Schriftliche Vorführungs= und Verhaftsbefehle 2320 Gr.
Richteriche Besehle zur anesuchung und Durchsuchung von Va. 206
pier r.
- e des 2 8R des An-
schlags, Steckbriefe 15 Gr.
6) Sicher-Geleitsbrisesee 12Thlr.
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