Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

562 
66. Bekanntmachung, 
die Excommunalisirung der Nittergüter Ober= und Unter-Reudnitz 
betreffend. 
In Bolge eines von dem dermaligen Besitzer der Rittergüter Ober= und Unter- 
Rendnitz mit Bezugnahme auf den Anhang suh O deo Gesehzes vom 28. März d 
anher gestellten Antrags auf Ercommunalisirung seiner Nittergüter sind die Nittergüter 
Ober- und Unter-Reudnitz zu eigenen Gemeindebezirken constituirt worden. 
Solches wird unter Hinweis auf die in der obengedachten Gesetzesstelle enthaltenen 
Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, den 16. Oktober 1868. 
Fürstl. Neuß-Plauische Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
Bruono Men.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.