Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
MÆ 30. 
(Ausgegeben den 1. December 1868.) 
  
Landtagsabschied 
für den ersten ordentlichen Landtag der Jahre 1867 und 1868. 
Wir Heinrich der Zwei und Iwanzigste von Gottes Gnaden älterer 
Linie souveräner Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein rc. 
urkunden und fügen hiermit zu wissen: 
Nach dem Schlusse des von Uns nach Maßgabe des F. 78 der Verfassungsurkunde 
zusammenberufenen ersten ordentlichen Landtags eröffnen Wir, Unserer Zusicherung im 
K. 85 der Verfassungöurkunde gemäß, dem Landtage Unsere Entschließungen und Erklä- 
rungen bezuglich der seit dem 10. Derember vorigen Jahres Statt gesundenen Berathungen 
durch gegenwärtigen Landtagsabschied in Folgenden: 
Was 
I. die Vorlagen an den Landtag bekrifft, so sind dieselben größtentheils 
A. erledigt 
und zwar: « 6 
a) durch den in Uebereinstimmung mit den Erklärungen und mit den Anträgen des 
Landlags erfolgten Erlaß nachbenaunter Gesetze und Verordnungen: 
1) Das Gesetz, Beireffs des Medicinalgewichts vom 21. December 1867, 
2) den Nachtrag zu dem Gesetze vom 2. April 1860, die Verhältnisse der Eivil- 
staatsdiener . betreffend — vom 4. Jannar 1868, 
3) den Nachtrag zu dem Gesete vom 7. Mai 1862, die Verbesserung des 
Diensteinkommens der Volksschmlehrer betreffend — vom 30. Januar 1868, 
88
	        
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