Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

77. Bekanntmachung, 
den Anschluß Preußischer und Hamburgischer Gebietstheile an den 
Zollverein betreffend. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 16. dss. Mts., den Anschluß 
Preußischer und Hamburgischer Gebietstheile an den Zollverein betreffend, wird andurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach Vollendung der Aufnahme der Bestände nach- 
steuerpflichtiger Waaren in den gedachten Gebietstheilen der völlig freie Verkehr zwischen 
denselben und den übrigen Vereinsslaaten mit dem 22. dieses Monats hergestellt worden ist. 
Greiz, den 23. November 1868. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. 
M. Ku T 
VBruno Meti. 
78. Bekanntmachung, 
die veränderte Competenz zur Ausstellung von Heimathscheinen für das 
platte Land betreffend. 
In Ausführung des §. 17 sub 12 des Gesetzes vom 1. September dieses Jahres 
wird hierdurch zur öffentlichen Kenniniß gebracht, daß zur gültigen Ausstellung von Hei- 
mathscheinen für das platte Land das Fürstliche Landrathsamt hier in Zukunft kompetent 
is.; während es rücksichtlich der Slädte bei der früheren Competenz der Stadträthe zu 
Greiz und Zeuleuroda auch fernerhin bewendek. 
Greiz, am 24. November 1868. 
Fürstl. Reuß-Pl. Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
Vruuo Mer.
	        
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