Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
32. 
(Ausgegeben den 31. December 1868.) 
  
84. Berichtigung 
zu der Strafprozeßordnung vom 12. September 1868. 
In dem vorgedachten Geseze Art. 31 alin. 2 und 3 a. E. (S. 404 und 405 
der dieejährigen Gesetzsammlung) ist für „auszuhändigen“ zu lesen „auszuhängen“. 
Dies wird zur Berichtigung hiermit bekannt gemacht. 
Greiz, den 23. December 1868. 
Fürstlich Reuß--Plauische Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
Bruno Men. 
85. Bekanntmachung, 
einen Nachtrag zur Arzneitaxe betreffend. 
Von dem Königlich Preußischen Ministerium der geistlichen, Unterrichts, und 
Medicinalangelegenheiten ist laut Publicandun d. d. Berlin 4. December d. J. „wegen 
eingetretener Veränderungen im Einkaufspreise mehrerer Droguen“ ein Verzeichniß der 
Veränderungen der Königlich Preußischen Azzueitaxe als Nachtrag für das Jahr 1869 
91“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.