Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1869. (18)

24 
8. 19. 
Frankirte Antworten. 
Der Aufgeber kann die Antwort, welche er von dem Adressaten verlangt, frankiren. 
Wird eine Antwort von nicht mehr als 20 Worten verlangt, so ist die Angabe 
beizufügen: „Antwort bezahlt“ und für die Antwort die Gebühr einer einfachen Depesche 
derselben Vesörderungs Strecke zu erlegen. 
Soll die zu frankirende Antwort nach einem anderen als nach dem Aufgabe-Orte der 
Ursprungs-Depesche übermittelt werden, so kommt für die Antwork-Depesche der Tarissatz 
zwischen der Aufgabe= und der Adreß-Station der Anklwort zur Anwendung. 
Will der Aufgeber für mehr als 20 Worte die Antwort vorausbezahlen, so“ hat 
er beizufügen: „Antwort bezahllt —-- Cts.“ und diesen Betrag ein- 
zuzahlen 
ie Frankirung der Antwort darf das Dreifache der für die Ursprungs-Depesche 
i-pt Gebuhr nicht überschreiten. 
Die Bestimmungs-Station zahlt den Betrag der bei der Aufgabe-Stalion für 
die Rückantwort erhobenen Gebühr baar, in Depeschemmarken oder vermiktelst einer Kassen- 
anweisung an den Adreisaten, dem es anheimgestellt bleibt, die Antwort abzusenden, wann, 
an wen und wohin er will. Diese Antwort wird angesehen und behandelt, wie jede 
andere Depesche 
Kann die Ursprungs--Depesche nicht bestellt werden, oder verweigert der Adressat 
ausdrücklich die Annahme der für die Rückantwort bestimmten Summe, so giebt die Be- 
stimmungs-Station dem Aufgeber hiervon Kenntniß durch eine Dienstnotiz, welche die 
Stelle der Antwort vertritt. Diese Dienstnoliz enthält die Mittheilung der Umstände, 
welche die Bestellung verhindert haben, und die nöthigen Angaben, damit der Aufgeber 
seine Depesche eventuell nachsenden lassen könne. 
§. 20. 
Weiterbeförderungs-Gebühren. 
Depeschen, — recommandirt oder nicht, — welche per Post weiterzubefördern sind, 
werden von der Ankunfts-Station als recommandirte Briefe frankirt zur Post gegeben, 
ohne Kosten für den Aufgeber und den Empfänger, mit Ausschluß solcher Depeschen, 
welche über das Meer binaug: 4t senden sind, sei es in Euaue Unterbrechung unterseeischer 
Telegraphen-Linien, sei e hufs Erreichung solcher Länder, welche mit Europa keine 
telegraphische Verbindung hacke Die hierfür entfallenden Posl-Gebühren sind vom Auf- 
geber zu entrichten. 
Im Wechselverkehr mit Frankreich werden durch die Post zu befördernde nicht re-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.