Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1869. (18)

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13. Bekanntmachung, 
die Excommunalisirung des Nitterguts Bernsgrün 
betreffend. 
In Folge eines von dem bemigen Besitzer des Rilterguto r mil Bezug= 
nahme auf den Anhang sulh CÖ des Gesetzes vom 28. März d. J. anher gestellten 
Antrags auf Excommunalisirung * Nilterguts ist das Niltergut Bernogrün als eigner 
Gemeindebezirk constituirt worden. 
Solches wird unter Hinweis auf die in der obengedachten Gesebesstelle enthaltenen 
Bestimmungen zur öffentlichen Kenniniß gebracht. 
Greiz, den 27. März 1869. 
Fürstlich Reuß. Pl. Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
Bruno Merz. 
14. Bekanntmachung, 
die Ueberweisung des dritten Impfbezirks an den praktischen Wundarzt 
Rotermund hier 
belreffend. 
Der durch das Ableben des Dr. motl. Riedel hier erledigte dritte Impfbezirk ist 
dem nttiihen Wundarzte Rotermund allhier überwiesen worden. 
Dies wird unter Bezugnahme auf die Verordnung vom I#. Mai 1858 (ef. XV. 
(27) der Gesesammlung von 1858) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, den 31. März 1369. 
Fürstlich Reuß-Planische Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
Bruno Merz.
	        
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