Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1870. (19)

Gesetsammlung 
das Fürstenthum Reuß älterer Linie. 
#. 
(Ausgegeben den 1. März 1870.) 
3. Patent, 
die im Jahre 1870 zu entrichtenden Landesabgaben betreffend. 
Die für das Jahr 1870 in Gemäßheit des Patentes vom 28. Februar 1868 zu er- 
hebenden ein und zwanzig terminlichen Grundsteuern werden in folgenden Terminen 
ausgeschrieben: 
die ersten zwei auf den 24. März, 
die dritte und vierte auf den 22. April, 
die fünfte, sechste und siebente auf den 20. Mai, 
die achte und neunte auf den 24. Juni, 
die zehnte und elste auf den 22. Juli, 
die zwölste und dreizehnte auf den 25. August, 
die vierzehnte und fünfzehnte auf den 28. September, 
die sechzehnte und siebenzehnte auf den 27. October, 
die achtzehnte und neunzehnte auf den 26. November, 
die zwanzigste und einundzwanzigste auf den 29. December. 
Im Uebrigen bewendet es, soweit hieran nicht durch Gesetz etwas geändert wird, bei 
den Bestimmungen des eingangsgedachten Patents. 
Greiz, den 21. Februar 1870. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung das. 
M. Kunze 
i. V. 
Bruno Men. 
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