Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1871. (20)

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Beiloge 
Fe Bebeltnatrcheln sie di d izerst pfkess 
Ein Dampfkesselheizer muß ein nüchterner, ordentlicher, aufmerksamer Mann sein. 
Er muß mit seinem Gueichäft wohl vertraut sein, denn er ist für alle Schäden und alles 
Unheil verantwortlich, welche aus seiner Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit entsteben und 
welche durch Beachtung der folgenden Verhaltungsregeln hätten vermieden werden können. 
Darüber, daß er diese Verhaltungsregeln genau kenne, hbat er sich dem technischen Ven#en 
begenuber auszuweisen. 
Vor Beginn der Beheizung eines Dampfkessels hat sich der Heizer immer zu- 
erst Gion zu tcenseugen, ob sich die erforderliche Wassermenge im Kessel befindet. Ist 
dies nicht der Fall, so muß vor allen Dingen das feblende Wasser mittelst der Pumpe 
oder in sonst geeigneter Weisc eingeführt werden 
Die Erkennung des richtigen Wasserstandes Geschieht mittelst der an en Kessel an- 
gebrachten Wasserstandsgläser, Probirhähne und Schwimmer. Der Heizer hat sich . 
deren Einrichtung und Prüfung, wie auch mit ihrer Binresnangrhlden Fhoch etwa e 
folgtem Unbrauchbarwerden bekannt zu machen und sich darüber dem technischen Vemun 
gegenüber auszuweisen. Er hat dafür zu sorgen, daß die Wasserstandsgläser immer rein 
und klar und frei von Verstepjungen sind und daß die Schwimmer freispielen; Wasser- 
standshähne hat er oft spielen zu lassen, überhaupt alle vorhandenen Apparate zu Be- 
obachtung des Wasserstands ohne Ausnahme gangfähig zu erhallen und in angemessenen 
Zwischenräumen zu benuhen. 
Beim Anfeuern ist die Hitze nur allmälig zu steigern, und wenn das Feuer 
gehörig im Gange ist, da Brennmaterial in regelmäßigen Zwischenräumen und 
in möglichst gleichen Mengen auf den Nost zu bringen. Die Einbringung zu 
roßer Brennstoffmengen auf einmal führt sehr leicht Beschädigungen des Kessels durch 
Veromianen und durch Entstechung von Blasen herbei, namentlich an den Stellen, die 
unmittelbar über und hinter dem Roste liegen. 
Nach dem Anfeuern hat sich der W- bald zu überzeugen, ob die Sicherheits- 
ventile in gutem Zustande, namentlich ohne Ueberlastung sind und ob die Verbindung 
zwischen Kessel und Manometer offen ist. Mit der beginnenden Dampfentwickelung, deren 
Eintritt das Manometer anzeigt, hat der Heizer die Sicherheitsventile zu lüsten, um zu 
ermitteln, ob dieselben wirklich spielen und nicht angeklebt sind. Lassen die Sicherheits- 
ventile nach Hebung der Belastungshebel keinen Dampf abströmen, so sind sie angeklebt 
und müssen geöfuet und baldmöglichst gereinigt werden 
kommt es vor, daß ein Ventil, nachdem es geöffnet worden, nicht wieder 
ganz schkeßen 4an und selbst unter der normalen Spannung Dampf entweichen läßt, ge- 
nügt es dann nicht, wenn man kurze Zeit die Hand auf das Ventil legt, um es zu 
schließen, so ist dieses Dampfentweichen ein Zeichen, daß das Ventil undicht ist und einer 
Reparatur bedarf. Durch Ueberlastung darf man sich in keinem Falle helfen.
	        
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