Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1871. (20)

218 
8. * 
eesbene Jeder Dampfkessel muß mit einem Wasserstandsglase und mit einer zweiten ge. 
eeigneten Vorrichtung zur Erkennung seines Wasserstandes versehen sein. Jede dieser Vor- 
richtungen muß eine gesonderte Verbindung mit dem Innern des Kessels haben, es sei 
denn, daß die gemeinschaftliche Verbindung durch ein Rohr von mindestens 60 Quadrat- 
centimeter lichtem Querschnitt hergestellt ist. 
8. 6. 
Werden Probirhähne zur Anwendung gebracht, so ist der unterste derselben in der 
Ebene des feslgesetzten niedrigsten Wasserstandes anzubringen. Alle Probirhähne müssen 
so eingrricht ) daß man behufs Entfernung von Kesselstein in gerader Richtung hin- 
durchstoßen kan 
8. 7. 
Meseustandt, Der für den Dampfkessel festgesetzte niedrigste Wasserstand ist an dem Wasser- 
ir . standsglase, sowie an der Kesselwandung oder dem Kesselmanerwerk durch eine in die 
Augen fallende Marke zu bezeichnen. 
F. 8. 
Sicherpeite- Jeder Dampfkessel muß mit wenigstens Einem zuverlässigen Sicherheitsventil ver- 
sehen sein 
Wenn mehrere Kessel einen gemeinsamen Dampfsammler haben, von welchem sie 
nicht june abgesperrt werden können, so genügen für dieselben zwei Sicherheitsventile. 
sschiffs., vokomobil- und Lokomotivkessel müssen immer mindestens zwei 
Eichehea haben. Bei Dampfschiffskesseln, mit Ausschluß derjenigen auf See- 
schiffen, ist dem einen Ventil eine solche Stellung zu geben, r die vorgeschriebene Be- 
lastung vom Verdeck aus mit beichtigkeil untersucht werden kam 
Die Sicherheitsventile müssen jederzeit gelüftet werden kemen. Sie sind höchstens so zu 
belasten, daß sie bei Eintrikt der für den Kessel sestgesetzten Dampffpannung den Dampf ent- 
weichen lassen. 
5. 9. 
Manometer. An jedem Dampfkessel muß ein zuverlässiges Manometer angebracht sein, 
welchem die festgesetzte böchste Dampfspannung durch eine in die Augen fallende Notr- 
zu bezeichnen ist. 
An Dampfschiffskesseln müssen zwei dergleichen Manometer angebracht werden, 
von denen sich das eine im Gesichtskreise des Kesselwärters, das andere mit Ausnahme 
der Seeschiffe auf dem Verdeck an einer für die Beobachtung bequemen Stelle befindet. 
Sind auf einem Dampsschiffe mehrere Kessel vorhanden, deren Dampfräume mit einander 
in Verbindung stehen, so genügt ce, wenn außer den an den einzelnen Kefseln befind- 
lichen Manometern auf dem Verdeck ein Manometer angebracht ist. 
S. 10. 
H#seimorte. An jedem Dampfkefsel muß die festgesetzte höchste Dampfspannung, der Name des 
Fabrikanten, die laufende Fabriknummer und das Jahr der Anfertigung in leicht erkenn- 
barer und dauerhafter Weise angegeben sein.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.