Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1871. (20)

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Gesetzsammlung 
das Fürstenthum n älterer Linie. 
I 
— den 30. 5. er 1821 
  
a8. Regi 8--Bekamtmach vom 14. December 1871, 
den Wegfall des Erfordernisses der Trauerlaubnißscheine bei Verheirathung 
Niederländischer Staatsangehöriger im Bundesgebiete 
betreffend. 
Zufolge eines zwischen den Deutschen Bundesregierungen und der Königlich Nieder- 
ländischen Regierung getroffenen Abkommens soll bei Verheirathung Niederländischer 
Staatsangehöriger im Bundesgebiete von Beibringung von Trauerlaubnißscheinen der 
Heimathsbehörden künftighin abgesehen werden, wogegen Deutsche Unterthanen im Falle 
ihrer Verheirathung in den Niederlanden weder eines Trauerlaubnißscheins, noch eines 
Wiederaufnahme-Reverses ihrer zuständigen Heimathsbehörde ferner bedürfen. 
Dies wird zur Nachachtung andurch bekannt gemacht. 
Greiz, den 14. December 1871. 
Fürstlich Reuß. Pl. Landesregierung. 
Meusel. 
Brune Mern.
	        
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