Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1871. (20)

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Gesetzsammlung 
für 
das Fürstenthum Reuß älterer Linie. 
m 
(Ausgegeben den 29. August 18711.) 
  
18. Consistorial- Bekanntmachung vom 18. Juli 1871, 
die Erhöhung des Schulgeldes für das hiesige Schullehrerseminar 
beireffend. 
Das durch die Bekanntmachung vom 29. März 1860 sub 7 (Gesetsammlung 
S. 29) mit 8 Thalern pro Jahr feltesetze Shugel für den Unterricht im hiesigen 
Schullehrerseminar wird von Michaelis d. J. ab auf den jährlichen Betrag von 
15 Thalern erhöht. 
Es soll jedoch von diesem Betrage während des Seminarkurjus von Jnländern 
nur der zeitherige Sah von 8 Thalern erhoben und er Mehrbetrag erst daun fällig 
werden, wenn ein auf dem Seminar gebildeter Lehrer sich binnen einer Frist von 
8 Jahren nach seinem Abgange von gedachter Anstalt *“ das Ausland wendet. 
Die über die erste, sowie die zweite Prüfung auszustellenden Zeugnisse werden 
daher, wie bitheer, nur gegen die Bescheinigung über die erfolgte Entrichtung des vollen 
Schulgeldes ausgehändigt werden. Uebrigens soll eine ganze oder theilweise Gestundung 
des während des Seminarcurfus fällig werdenden Schulgeldes auch fernerhin nach 
Maßgabe der eingangsgedachten Bekanntmachung ausnahmsweise stattfinden können. 
Greiz, den 18. Juli 1871. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Consislorium daf. 
M. Kunze 
i. V. 
Brono Merz. 
15
	        
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