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Gesetzsammlung
für
das Fürstenthum Reuß älterer Linie.
m
(Ausgegeben den 29. August 18711.)
18. Consistorial- Bekanntmachung vom 18. Juli 1871,
die Erhöhung des Schulgeldes für das hiesige Schullehrerseminar
beireffend.
Das durch die Bekanntmachung vom 29. März 1860 sub 7 (Gesetsammlung
S. 29) mit 8 Thalern pro Jahr feltesetze Shugel für den Unterricht im hiesigen
Schullehrerseminar wird von Michaelis d. J. ab auf den jährlichen Betrag von
15 Thalern erhöht.
Es soll jedoch von diesem Betrage während des Seminarkurjus von Jnländern
nur der zeitherige Sah von 8 Thalern erhoben und er Mehrbetrag erst daun fällig
werden, wenn ein auf dem Seminar gebildeter Lehrer sich binnen einer Frist von
8 Jahren nach seinem Abgange von gedachter Anstalt *“ das Ausland wendet.
Die über die erste, sowie die zweite Prüfung auszustellenden Zeugnisse werden
daher, wie bitheer, nur gegen die Bescheinigung über die erfolgte Entrichtung des vollen
Schulgeldes ausgehändigt werden. Uebrigens soll eine ganze oder theilweise Gestundung
des während des Seminarcurfus fällig werdenden Schulgeldes auch fernerhin nach
Maßgabe der eingangsgedachten Bekanntmachung ausnahmsweise stattfinden können.
Greiz, den 18. Juli 1871.
Fürstlich Reuß-Plauisches Consislorium daf.
M. Kunze
i. V.
Brono Merz.
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