Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1872. (21)

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18. Patent, 
die für das Jahr 1872 zu entrichtende Einkommensteuer 
betreffend. 
Unter Bezugnahme auf das unterm 21. December 1871 erlassene Patent be- 
züglich der im Jahre 1872 zu entrichtenden Landesabgaben (Gesetzsammlung S. 223) 
werden die im laufenden Jahre zu entrichtenden vierzehn Termine Einkommensteuer wie 
folgt ausgeschrieben: 
vier auf den 15. Augusl. 
drei auf den 16. September, 
zwei auf den 15. Oktober, 
drei auf den 16. November und 
zwei auf den 15. December. 
Greiz, den 27. Juni 1872. 
Fürstlich Reuß. Pl. Landeoregierung. 
Kunze i. V. 
Men. 
  
19. Bekanntmachung vom 209. Juni 1872, 
betreffend die Bestellung der Postanweisungen und der zugehörigen 
Geldbeträge. 
Die von dem Herrn Reichskanzler anher mitgetheilte Bekanntmachung, betreffend 
die Bestellung der Postanweisungen und der zugehörigen Geldbeträge, wird in Ge- 
mäßheit §. 50 des Gesetzes über das Yostwesen des Deutschen Reichs vom 28. Okto- 
ber 1871 (Reichsgese#zblatt S. 347) nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, den 29. Juni 1872. 
Fürstlich Reuß-Plausche Hattesregierung. 
unze i. V. 
Merz.
	        
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