112
a) der Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen,)
b) des aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurück-
stellung bez. Befreiung vom Militairdienst,
vorzugsweise zum Militairdienst herangezogen werden. (5. 21, 7.)
Militairpflichtige, welche ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund der
Aufforderung, sich zur Musterung bez. Aushebung zu stellen, keine Folge leisten,
verlieren:
a. die Berechligung, au der Loosung Theil zu nehmen,)
b) den aus etwaigen Neellomalionogründen, urwachsenden Anspruch auf Zurück-
stellung bez. Befreiung vom Militairdi
Wer ohne einen genügenden Euuschuudigungegrund bei Aufrufung seines
Namens im Musterungs= bez. Auêhebungs--Lokale nicht amwesend ist, verliert
die vorstehend ad a. gedachte Berechtigung.
Alle diese Militairpflichtigen werden wie die unter Passus 1 begeich-
neten vorzugsweise zum Militair-Dienst herangezogen event. als unsichere
Veswteepstichge nach Vorschrift des F. 179 behandelt.
Die zur vorzugsweisen Einstellung designirten Militairpflichtigen können bis
zu den gewöhnlichen Aushebungen in ihrer Heimath verbleiben.
#
*
Anwendung der Vorschriften der gs. 176 und 177 auf disponibel
gebliebene Militairpflichtige.
Militairpflichtige, welche in den Vorjahren ihrer Loosnummer nach disponibel
gebliehen, sind den im S. 176 enthaltenen Strafbestimmungen unterworfen; die Vor-
schristen des §. 177 finden jedoch nur in dem Falle auf sie Anwendung, wenn sie in
dem Aushebungsbczirk, in welchem sie zur Zeit der unterlassenen Aumeldung zur Stamm-
rolle oder zur Zeit der unterlassenen bez. verspäteten Gestellung nach F. 20 gestellungs-
pflichtig waren, bei dem Zurückgreifen auf die Disponiblen ihrer Altersklasse, ihrer Loos-
nummer nach in der vorgeschriebenen Reihefolge ebenfalls zur Aushebung gekommen
wären.“
Sobald sie hiernach zur Einstellung gelangen müssen, gehen sie auch der Ver-
günstigung verlustig, welche ihnen aus elwaigen Reklamationsgründen erwachsen würde.
) Verlust r eventuellen Verechtigung, welche aus der elwa bereiks erhaltenen Loosnummer
erwachsen. ist, es. 8. 1
. B. der iwenh A., 1855 Peren a 1875 in Teltow disbontbeh. gn
Derselbe sn nach Ber In Berlin wird im Jahre 6 ouf die Dieponlblen des Jahrgan
1855 zurückgegrisfen, es u der A. In Gemäßheit der tee des 3. 23 zur Einstellung 5%
kommen *E zns er sich gestellt hätle
nicht geschehen, was sich aus dem Loosungs-- und Gestellungs-Akest ergeben wird,
so wird er n oe vorzugsweie zur Elnstellung gebracht.