Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1872. (21)

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a) der Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen,) 
b) des aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurück- 
stellung bez. Befreiung vom Militairdienst, 
vorzugsweise zum Militairdienst herangezogen werden. (5. 21, 7.) 
Militairpflichtige, welche ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund der 
Aufforderung, sich zur Musterung bez. Aushebung zu stellen, keine Folge leisten, 
verlieren: 
a. die Berechligung, au der Loosung Theil zu nehmen,) 
b) den aus etwaigen Neellomalionogründen, urwachsenden Anspruch auf Zurück- 
stellung bez. Befreiung vom Militairdi 
Wer ohne einen genügenden Euuschuudigungegrund bei Aufrufung seines 
Namens im Musterungs= bez. Auêhebungs--Lokale nicht amwesend ist, verliert 
die vorstehend ad a. gedachte Berechtigung. 
Alle diese Militairpflichtigen werden wie die unter Passus 1 begeich- 
neten vorzugsweise zum Militair-Dienst herangezogen event. als unsichere 
Veswteepstichge nach Vorschrift des F. 179 behandelt. 
Die zur vorzugsweisen Einstellung designirten Militairpflichtigen können bis 
zu den gewöhnlichen Aushebungen in ihrer Heimath verbleiben. 
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* 
Anwendung der Vorschriften der gs. 176 und 177 auf disponibel 
gebliebene Militairpflichtige. 
Militairpflichtige, welche in den Vorjahren ihrer Loosnummer nach disponibel 
gebliehen, sind den im S. 176 enthaltenen Strafbestimmungen unterworfen; die Vor- 
schristen des §. 177 finden jedoch nur in dem Falle auf sie Anwendung, wenn sie in 
dem Aushebungsbczirk, in welchem sie zur Zeit der unterlassenen Aumeldung zur Stamm- 
rolle oder zur Zeit der unterlassenen bez. verspäteten Gestellung nach F. 20 gestellungs- 
pflichtig waren, bei dem Zurückgreifen auf die Disponiblen ihrer Altersklasse, ihrer Loos- 
nummer nach in der vorgeschriebenen Reihefolge ebenfalls zur Aushebung gekommen 
wären.“ 
Sobald sie hiernach zur Einstellung gelangen müssen, gehen sie auch der Ver- 
günstigung verlustig, welche ihnen aus elwaigen Reklamationsgründen erwachsen würde. 
) Verlust r eventuellen Verechtigung, welche aus der elwa bereiks erhaltenen Loosnummer 
erwachsen. ist, es. 8. 1 
. B. der iwenh A., 1855 Peren a 1875 in Teltow disbontbeh. gn 
Derselbe sn nach Ber In Berlin wird im Jahre 6 ouf die Dieponlblen des Jahrgan 
1855 zurückgegrisfen, es u der A. In Gemäßheit der tee des 3. 23 zur Einstellung 5% 
kommen *E zns er sich gestellt hätle 
nicht geschehen, was sich aus dem Loosungs-- und Gestellungs-Akest ergeben wird, 
so wird er n oe vorzugsweie zur Elnstellung gebracht.
	        
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