Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1872. (21)

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Verabreichung der Argnei mit dem beireffenden Arzte Rücksprache zu nehmen (vergl. F. 15 
der Apothekerordnung vom 10. Juni 1359). 
Die in der Tabula B zusammengestellten Arzueimiktel — direkte Giste — sind 
in einem verschlossenen Behältniß (Giftschrank) an einem von allen übrigen Medieinal- 
vorräthen abgesonderten Ort nach den 2 die Aufbewahrung der Gifte bestehenden medi- 
wwnh olselichen ühe zu bew 
l. S. 14 der neheltcidning vom 10. Juni 1859.) 
5. 
Die in der Tahula C ausgeführken Arzneimittel sind zwar innerhalb der Vor- 
rathsräume, aber auf besonderen Reposirorien, getrennt von den übrigen Arzneimitteln, 
zusammengustellen. 
Zur Verhütung von Verwechselungen beim Geschäftsbetrieb in den Apotheken s#nd 
die Gefäße und Behältnisse für die Arzneimiktel der Tabala B und der Tabula C mit 
Signaturen zu versehen, die eine besondere, für jede dieser beiden Kategorien gleichmäßige, 
dieselben aber sowohl untereinander, als auch von den Signaturen der übrigen (indiffe- 
renten) Arzneimittel auffallend unterscheidend- Farbe haben. 
Zuwiderhandlungen gegen vorsiehende Beslimmungen werden insoweit sie nicht 
hreis durch §. 367, des Reichsstrafgesetzbuches mit Strafe bedrobt sind, mit Geldstrafe 
is wanzig Thalern, welche im Wiederholungsfalle bis zum doppeiten Betrage erhäht 
werin. lann, bestraft. 
Greiz, den 21. October 1872. " 
Firrstlich Neußen. Landeeregierung. 
cufel. 
Men-. 
□ . 
Verzeichnis » 
der in allen Apothelen vorräthig 7 haltenden Arzneimittel. 
Adeps suillus. 
Acetum. 
Acctum digitalis. Acther. 
Acidum accticum dilutom. Acther accticus. 
Acidum arsenicosum. o. 
Acidum benzoicum. Ammonium chloratum. 
Acidum carbolicum purom. Amygdulac amarac. 
Aeidum lhydrochloricum. Amygdalac Gulcces. 
Acidum nitricum. Adua amygdalarum amararum. 
Acidum phosphoricum. Aqua chlorata 
Acidum Sulfuricum dilutam. Aqua destillata. 
Aeidum tannicum. Argentum mitricnm fosum. 
Acidum tartaricum. Asa foctide.
	        
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