Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1872. (21)

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wesentlich von dem Maß einer GCorrespondensiurte, abweichen. Wegen Versendung der 
Gorrespendenzlarten als Drucksachen siehe §. l 
VI Adre esse kann auf dem —l 4 ##renzbande oder aber auf der Sen- 
dung selbst ungebracht sein. Der Sendung kann eine innere, mit der äußern übereinstim- 
mende Adresse beigefügt werden. 
VII Mehrere Gegenstände dürfen unter einem Bande (Verschnürung) versendet 
werden, sofern sie von demselben Absender berrühren und überhaupt zur Versendung unter 
Band (GVerschnirnng) gegen die ermäßigte Taxe geeignet sind; die einzelnen Gegenstände 
dürfen aber alsdann nicht mit verschiedenen Adressen oder besonderen Adreß= Umschlägen 
versehen sein. 
VIII Circulare 2c. von verschiedenen Absendern dürfen, wenn sie auf ein 
und demselben Blatte oder Vogen gedruckt, lithographirt oder metallographirt sind, 
unter einem (Verschnürung) versendet werden. 
IX e Versendung der bezei chueten Gegenstände gegen die ermäßigte Taxe ist 
unzulässig, * dieselben, nach ihrer Fertigung durch Druck u. s. w., irgend welche Zu- 
sätze — mit Ausnahme des Orts, Datums und der Namensunterschrift bz. Zirmazeichnung 
— oder Aenderungen am Inhalte erhalten haben. s macht dabei keinen Unterschied, 
ob die Zusähee oder Aenderungen geschrieben oder auf andere Weise bewirlt sind, z. B. 
durch Stempel, durch Druck, durch Ueberkleben von Worten, Ziffern oder Zeichen, durch 
Punktiren, Unterstreichen, Durchstreichen, Ausradiren, Durchstechen, Ab- E Ausschneiden 
einzelner Worte, Ziffern oder Zeichen u. s. w. Anstriche, Durch= und Unterslreichungen, 
sowie nachträgliche Correchuren bloßer 1 Druckfehler sollen jedoch gestattet sein, seweit diese 
Zusätze 1107 etwa bestimmt sind, eine briefliche Miltheilung zu ersetzen. 
Auf der innern oder äußern Seite des Bandes dürfen Zusätze irgend welcher 
Art, wehe keinen Bestandtheil der Adresse bilden, sich aich befinden, mit Ansnahme des 
Namens, der Firma, sowie des Wohnorts des Absenders. 
XI Unter die verbatenen At ist das Crteen aer Modebildern, Land- 
karten rc. nicht zu rechnen; die Bilder und Karten dürfen aber keine Handzeichung, 
sondemn hüsen durch Heoschen, ’ Stahlslich Ahseslich, Photographie u. s. w. 
ergestellt sein. 
XII Bei Preiscouranten, Courszekteln und Handels= Circularen ist, außer den 
nach Abs. IX anwendbaren Zusätzen, die hawischriflig Einkragung und Aenderung der 
Preise, sowie bee Taiih des Reisenden gestattet. 
XIII un Büchern kann eine den Preis betreffende Rechnung beigefügt werden. 
Auch ist rst in die Bücher eine Widmung handschriftlich einzutragen. 
XIV. Den Correcturbogen können Aenderungen und Zusätze, welche die Correckur, 
die Ausstattung und den Druck betreffen, hinzugefügt, auch kann denselben dao Manuscript 
beigelegt werden. Die bei Correcturbogen erlaubten Zusätze können in Ermangelung des 
Raumes auch auf besonderen, den Correcturbogen beigesügten Zetteln angebracht sein. 
XV. Bei den Biücherzeiteln ist die Vorderseite nur für die Adresse bestimmt; 
auf der Räckseite ist die handschriftliche Eintragung des Werks 2c. (Vcher,
	        
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