Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1872. (21)

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Muster E. 
Nachweisung 
der 
in den Brauereien des Steuer-Hebebezirks 
zu Werder 
während des liten Vierteljahres 1873 eingetretenen und im Inventarium 
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bemerkten Veränderungen. 
Auweisung für den Gebrauch: 
Diese Nachweisung wird für jedes Inventarium zu Anfang eines jeden Vierteliahrs angelegt und in dem 
betreffenden Inventarium aufbewahrt. Sobald eine Veränderung erfolgt und in dem Inventarium an- 
geschrieben ist, wird dieselbe gleichzeitig in diese Nachweisung elngetragen. 
Mit Ablauf des Vierteljahrs wird die Nachweisung abgeschlossen, von der Hebestelle vollzogen und dem 
Oberkontroleur bei dessen nächster Anwesenhelt vorgelegt. 
Der Oberkontroleur prüst, ob die Veränderungen vollständig und richtig in die Nachwelsung und in das 
Inventarium eingetragen und vorschristlich belegt sind, wonächst er die (nöthigenfalls zu berichtigende) 
Nachweisung durch seine Mitunterschrift bescheinigt. 
Die so bescheinigte Nachweisung wird dem vorgesetzten Hauptamte an dem von demselben zu bestimmenden 
Tage von der Oebestelle eingereicht.
	        
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