Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1872. (21)

Anmelde-Register Ne 5. 
Anmeldung 
über 
Ausfuhr von Bier in Flaschen. 
Der unterzeichnete Weiss alo Besiber der zu Berlin gelegenen Brauerei meldet 
hiermit dem llaupt-Steueramte für inländische Gegenstände zu Lorne daß er beab- 
lichtigt, das nach Verpackung und Menge nachstehend näher angegebene Vier in Flaschen 
innerhalb der nächsten drei Tage dem Haupt. Steueramie für nusländische Gegenstände 
zu Berlin zur Absertigung zu gestellen und demnächst über die Grossherzoglich Hessische 
Orts-Einnchmerei zu Heppenheim an Ersxleben zu lleidelbenz im Grossherzogthum 
Badon auszuführen. Der Ulnterzeichnete trägt darauf an, ihm nach erfolgter Ausfuhr des 
Vieres auf Grund der dicsfälligen Bescheinigungen die zugesagte Steuervergütung zu ge- 
währen, und versichert zu dem Ende, daß das unten angemeldete Bier in seiner Brauerei 
gebraut und zu jedem Hektoliter desselben mindestens eine dem Steuerwerthe von 10 Sgr. 
entsprechende Menge an Braustoffen verwendet ist.
	        
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