Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1872. (21)

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Umseitig bezeichnetes eine Kollo ist. beut. Nachmittags 3 Uhr unter Ver- 
schluß ven hier abgelassen und nunmehr binnen acht Tagen der Orts-Einuch- 
morci zu Mepwenkeeim behufs Kontrolirung des Ausgangs zu gestellen. 
Berlin, den 8#en Januar 1873 
(Stempel.) (Firma.) 
(Unterschriften.) 
Daß das umseitig bezeichuete eine Kollo, welches unter Nr. 2 des Aus- 
gangs-Registers nachgewiesen wird, nach Abnahme des unverletzt befundenen Ver- 
schlusses über die Grenze ausgeführt worden ist, wird hiermit bescheinigt. 
lleppenheim, den 1 2½n Jannaur 1873. 
(Stempel.) (Firm.) 
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Oder 
         
   
feilig bezeichnete Kolli sind in den Güterwagen Nr. r 
Eisenbahn verladen rheut mittag Uhr, mit Schlössern (Serie) 
verschlossen, der Eisenbahn- lung zur Vorführung binnen Tagen bei dem 
Amie zu übergeben ! ist. 
ie 
(Etempel.) 
Der ichnete Güterwagen ist am * innge Uhr hier 
eingetroffen und na hme des unverletzten Daschlusso sofort über die Grenze 
ausgegangen. Die Ausfuhr Lachter Kolli ist demnach erfolgt und im 
Ausgangs-Register unter Rr. 
en ten 
   
   
(Stempel.) 
ingangs-Hescheinigun 
(für ng inM ug. 
Daß das oben bezeichnete eine Kollo mit Vier in Flaschen gefüllt hier 
eingegangen ist, wird hierdurch bescheinigt. 
elbe erg, den 134½ü Januar 15:3 
(Stempel.) (Firma.) 
(Unterschristen.)
	        
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