Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1872. (21)

I. Als Steuer· Quillung. Muster A. 
Mahl-Erlaubnißschein. 
Anmeldungs-Register Nr. 6. 
Hebe-Register Nr. 87. 
Der Brauer Werner zu Grosschork meldet zur Vermahlung auf seiner in der 
Brauerei daselbst belegenen Mühle an: 
„Dreissig Zentner 50 Pfund Cerstenmalz“ 
und hat dafür die ha mit: 
#awanzig Thaler 10 Silbergroschen“ 
  
entrichtet. 
Die Vermahlung soll begimen, zur 13. Juli d. J., Vormittags ucht Uhr. 
Neustadt, den 12. Juli 1 Steuer-Amt. 
Müller 
Steuer-Einnohmor. 
II. Als Register-nelag. 
Mahl-Erlaubnißschein. 
Anmeldungs-Register Nr. 6. 
Hebe-Register Nr. 87. 
Der Brauer Werner zu Crosscorl meldet zur Vermahlung auf seiner in der 
Brauerei daselbst belegenrn Mühle an: 
. „Dreissig Zentner 50 Pfund Gerstenmalz“ 
und hat dafür die rlnln mit: 
„Zwanzig Thaler 10 Silbergroschen“ 
entrichtet. 
Die Vermahlung soll beginnen am 13. Juli 1l. J., Vormiltags acht Uhr. 
Neustadt, den 12. Juli 1873. Steucr-Amt. 
ller, 
– Sleuer-Einnchmer. 
Vermerk des Aussichtsbeamten. 
Das vorstehend deklarirte Mahlgut ist heut auf: 
brutto dreissig Zeutner 95 Pfund in 15 Säcken, 
nach Abzug des Gewichts * lebteren mit 46 Pfund auf: 
. dreissig Zentner 49 Pfund 
in meinem Beisein verwogen um 734 üyr Vormittags auf den Mühlenrump Geschüttet 
und letterer sodann vorschriftsmaßig ven mir verschlossen worden 
Grossdors, den 13. Juli 1873. Schulze, 
FSieuor-Aufscher.
	        
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