Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1872. (21)

7. Bekanntmachung vom 8. März 1872, 
die Ertheilung der Rechte milder Stiftungen an die Invalidenstiftung 
zu Zeulenroda 
betreffend. 
Mittelst Höchstlandesherrlicher Signatur vom 6. dieses Monats sind der Invaliden= 
stiftung zu Zeulenroda auf geschehenes Ansuchen die Rechte milder Stiftungen ertheilt 
worden. 
Dies wird andurch zur öffemtchen Kenntniß gebrachl. 
Greiz, den 8. März 1 
Fürstlich Reuß- 7 Andesrthierunh. 
Meus el. 
Bruno Men. 
  
8. Bekanntmachung vom 9. März 1 
die Abänderung und Ausdehnung des S* * — für die Eisen- 
bahnen im Norddeutschen Bunde 
betreffend. 
Die in Ausführung des Artikelo 43 der Reichsverfassung von dem Vundesrathe des 
Deutschen Reichs beschlossenen Aenderungen und Ausdehnung des mittelst Bekanntmachung 
vom 12. September 1870 (Gesetzsammlung S. 93) publieirten Bahnpolizei= Reglements 
für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde werden in Gemäßheit alin. 2 der Schluß- 
bestimmungen desselben nachstehend noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, den 9. März 1 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
Meusfel. 
Bruno Merz-
	        
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