Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1872. (21)

Dekret 
die Concessionirung der Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn-Gesellschaft 
betreffend. 
Wir Heinrich der Zwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden älterer 
Linie souveräner Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 
sügen hiermil zu wissen, daß Wir der zur Herstellung einer Eisenbahn von Mehltheuer 
durch das Triebesthal nach Weida unter dem Namen 
„Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn-Gesellschaft" 
zusammengetretenen Actiengesellschaft die Concession zum Bau und Betrieb der innerhalb 
Unseres Fürstenthums gelegenen Bahnstrecke nach Maßgabe des auliegenden Staatsvertrags 
und der demselben beigefügten Concessionsbedingungen unter dem ausdrücklichen Vorbe- 
halte ertheilt haben, daß die in diesen beiden Urkunden vereinbarten Bestimmungen auch 
dem Gesellschaftsstatute und dessen etwaigen Abänderungen gegenüber überall maßgebend 
eiben. 
Wir wollen, daß den in den Beilagen enthaltenen Bestimmungen von Jedermann, 
den es angeht, auf das Genaueste Folge gegeben werde und haben zu dessen Bekundung 
gegemwärtiges, nebst den Beifugen durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu 
bringendes 
Concessions-Dekret 
unter Höchsteigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Fürstliches Insiegel 
beisetzen lassen. 
So geschehen Greiz, den 30. März 1872. 
— Heinrich XXII. 
O. Meusel.
	        
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