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sicht geleitet, die Vereinbarungen, welche im Jahre 1867 zwischen Preußen und den-
jenigen Staaten, deren Contingente die drei Thöüringischen Bnterie-Regimento Nr. 94,
95 und 96 bilden, getroffen sind, den Beslimmungen im Abschnilte XI. der Neichsver
kassung und den zur Zeit obwaltenden Verhältnissen enksprechend zu erneuern, haben
Verhandlungen eröffnen lassen und zu Ihren Bevollmächtigten ernannt:
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie:
Höchstseinen Negierunge-Pr sidenten Otto Theodor Meusel,
Seine Königliche Hohei Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach:
Allerhöchstseinen loee Staatsrath und Chef des Ministerial-Departements
des Aeußern und Innern, Freiberrn Rudolph von Groß;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen
Höchstseinen Staatsminister und Wirklichen Geheimen Rath Anton Ferdi-
nand von Krosigk;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg:
Höchslseinen Gabchn Staatsrath Heinrich Moritz Friedrich Lorentz;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha:
Höchstseinen Sitalemiisten Wirklichen Geheimen Ralth, Freiherrn Camillo
ichard von Seeba
Seine Durchlaucht ber Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt:
Dohstseinen Staatominister und Wirklichen Geheimen Rath Hermann von
Verlra
Seine 8 der Fürst Reuß jüngerer Linie:
öchstseinen Staatsminister Adolph von Harbon;
— ai der Deutsche Kaiser und König von Preußen:
Allerhöchstseinen Obersten im Range eines Brigade-Commandeurs und Ab-
theilungs-Chef im Kriegoministerim Eberhard von Hartman n, und
Allerhoͤchstseinen Geheimen Regierungs- und vortragenden Rath im Reichkanzler=
Stark
Amt Kurt arke;
welche, nachdem sie ihre Vollmachten einander mitgetheilt und richtig befunden, folgende
Konvention
abgeschlossen haben.
Artikel 1.
Zur Aufnahme der in den mitkontrahirenden Bundesstaaten zur Aushebung ge-
langenden Wehrpflichtigen sind, insoweit lehztere für den Snfanterie Dienst tauglich, die
Thüringischen Infanterie-Regimenter Nr. 94, 95 und 96 bestimmt
Das 5. Thßringische Infanterie-Regiment Nr. 94 ergänzt sih aus dem Gebiet des
Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach; das 6. Thüringische Infanterie-Regiment
Nr. 95 aus den Herzogthümern Sachsen-Meiningen und Sachsen--Coburg--Gotha; das
7. Thüringische Infanlerie-Regiment Nr. 96 aus dem Herzogthum S Sochsan-Atenbuch und
den Fürstenthmern Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß älterer und jüngerer Linie.
Die Rekrutirung findet bei den lepztgedachten beiden gemischten Regimentern pro
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