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verantwortlich werden, ein Entschäbigungsansprüch Betheiligter aber findet insoweit gegen
sie oder gegen den Staatsfiskus nicht stakt.
Anbringen in Grund= und #wazeiastan und was dabei zu beobachten.
Gesuche in Grund= und Snpetheenn können sowohl mündlich als schriftlich
angebracht werden. Mündliche Anbringen sind sogleich zu Protokoll zu nehmen und es
ist hierin die Tagesstunde, wo sie erfolgten, zu bemerken
Letzteres muß auch bei Eingang förssuicher Gesuche beobachtet werden.
44.
Mit dem Gesuche um eine Eintsbpnu in das Grund- und Hypothekenbuch oder
um eine veschung in demselben ist die Angabe und Nachweisung des Rechtstitels und
die Legitimation des Anbringers, soweil cs nach Beschaffenheit des Anbringens erforder-
lich, zu verbinden.
S. 1
Urkunden über Rechtegeschäfte, * Grund- und eeihee bei Ein-
tragungen in das Grund= und Hypothekenbuch oder bei Löschung im Grund= und Hypo-
thekenbuche zur Unterlage dienen sollen, müssen die Egenschant Gfmntich, der eidlichen
Ablehnung nicht ausgesetzter Urkunden haben, daher, wenn sie von Privatpersoncn aus-
gestellt sind, enlweder vor Gericht oder vor Notar und Zeugen anerkannt sein.
Dieses gilt insonderheit auch von Vollmachten zu Handlungen oder Erklärungen,
wodurch dem Vollmachtgeber eine Verbindlichkeit auferlegt, oder ein Recht desselben auf-
gegeben, oder beschränkt, oder auf einen Andern übertragen werden soll.
147.
Kommt es hingegen blos darauf an, daß für Denjenigen, in dessen Namen ein
Anderer auftrilt, ein Recht envorben oder erhalten werden Gac, so reicht hierzu jede Form
der Auftraggebung und selbst ein blos arsIheter Auftrag
Auher denjenigen Personen, wesche überhaupt aa P nach in vermuthetem
Auftrag für Andere vor Gericht handeln bennen, kommt in den hierher gehörigen Fällen
Sachwaltern eine Vermuthung erhaltenen Auftrags ebenfalls dergestalt zu statten, daß die
Beibringung besonderer Vollmacht von ihnen * zu verlangen ist.
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Wegen eigenen Interesses sind die Lnn einer Forderung in das Grund-
und Hypothekenbuch im Namen eines Andern und für denselben ohne dazu erhaltenen
Auftrag wveriengen berechtigt:
die Gläubiger eines Schuldnerd, dem eine mit Rechtstitel zu Erlangung einer
OSnvochel versehene Forderung zusteht, wenn sie aus Unterlassung der Eintragung dieser
Forderung in das Grund= und Hypothekenbuch Verlust an ihren eigenen Forderungen
zu befürchten haben und aus diesem Grunde die Inhibition die Forderung vom kompe-
tenten Richter verfügt worden ist;
2) die Bürgen des Schuleners wenn der Gläubiger sein Necht auf Erlangung
einer Hypothek an Immobilien des Schuldners nicht ausübt.