b)
wenn die Hauptforderung über 100 Thaler beträgt,
außerdem noch:
an) für den Auszug aus dem Grund= und Hppotheken-
buche, dafern der Schuldner einen solchen zu Er-
langung des Kredits sich erbat, die Gebühr unter
7
-.. 7,
bb) für etwa nothwendige Rein= und Abschriften, in-
bleichen Begiaubigung die Gebühren unter No. 3
und 8
cc) für das Pratokoll über mündliches:
Anbringen der Schuld und Hypothek
(oder Cession) je nach dem Umfange
des zu hypothecirenden Kapitals «
und der bezüglichen Arbeit Chofern biese
5 öhr bis itionen
4d) für das Protokoll über Anerkenntniß vorkommen.
einer schriftlich ibergebenen Schuld.
und Pfandverschreibung oder Cession
4 Hr bis
ee) für Ausfertigung einer gerichtlichen Urkunde über
das protokollirte Anbringen der Schuld und
Hypothek je nach der Größe des bezüglichen
Kapitals und dem nöthigen Arbeitsumfange
10 Hr bio
Wenn für Rentenforderungen Hypotheken durch Privat-
willen bestellt werden, so ist der Jahresgeldwerth der
Rente kürzlich (und ohne daß dem Betheiligten dafür
Kosten anzusinnen wären) zu ermitteln und durch Ver-
zwanzigfachung zu kapitalisiren. Das herauskommende
Kapital giebt den Maßflab für Anwendung der Ansätze
unter a und b.
4) In den unter a, b und c bestimmten Gebührenansätzen
sind alle und jede Mühewaltungen gleichzeitig mit ver-
ütet, denen die Grund= und Hypothekenbehörde in
ücksicht auf das zu schaffende hypothekarische Recht sich
zu unterziehen hat. Insbesondere darf für die Be-
nachrichtigung des Besitzers von der geschehenen Ein-
tragung, für Ausfertigung des Hypothekenbriefs, für
Vorcrörterungen u. s. w. eine besondere Gebühr nicht
erhoben werden. Nur die Gebühren für andere besondere
Eintragungen oder Löschungen, welche außer der Ein-
20
81