Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1874. (23)

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31. Negi s--Bekannt vom 29. December 1874, die 
n der Trzneitaxe betr. 
In Berücksichtigung der in den Einkaufspreisen mehrerer Droguen eingetretenen 
Veränderungen hat eine Revision der auch für die hierländischen Apotheken maßgebenden 
Nöniglich Preuhischen Arzueitaxe stattgefunden und ist zugleich mit Umrechnung der Preise 
nach der Neicho-Markwährung eine neue Auflage derselben ausgearbeitet worden, welche 
mit dem 1. Januar k. Is. i itt. 
Unter Bezugnahme af §. 21 der Apothekerordnung vom 10. Juni 1859 und 
die Regierungsverordnung vom 18. JFebruar 1873, sowie unter Verwelsung auf die im 
Verlage von Nudolph Gärtuer in Berlin Euschirnene revidirte Königlich Preußische Arznei- 
taxe wird dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
Greiz, den 29. December 1874. 
Fürstlich Reuß- Pluche Landesregierung. 
Fab er. 
Men.
	        
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