Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1874. (23)

der Sts elben 
8 rt 
Lautet die Adresse: 
„An A. zu Händen des B.“ 
„An A abzugeben an B.“ so muß die Bestellung jedesmal an den zuletzt 
n aux soins do B.“ genannten Adressaten (B.) erfolgen. 
e of B.“ 
Wenn us kue mnrt. „An A. per Adresse bes B.“, so darf die Bestellung sowohl 
an gea zuerstgenannten Arreffaten 9 als auch an den zuletzt genannten Adressaten (8) 
stattfin 
VI. Die Bestellung von Elnschreibsendungen darf nur gegen Enmpfangtbelemntuiß 
geschehen, und hat der Adressat bz. dessen Bevollmächtigter zu diesem Behufe den Ab- 
leserungsschei bz. die auf der Rückseite der Post. Packetadresse vorgedruckte Hme#ne zu 
unterschreiben 
VI. Die Bestellung der Postsendungen an Militärpersonen sowie an Zöglinge 
von Erziehungsanstalten, Pensionaten w. erfolgt auf Grund der mit den Militärbehörden 
be. den Vorslehern der Erziehungöanstalten getroffenen besonderen Ablemmen an die von 
den Militärbehörden bz. den Anstaltsvorstehern beauftragten Person 
VIII. Die an Kranke in öffentlichen Krankenaustalten garihtet Postsendungen 
dürfen an den Vorstand der Krankenanstalt behändigt werden, sofern dem Briesträger 
oder Boten der Zutritt zu dem Kranken nicht gestattet wird. 
IX. In Betreff der Behändigung von Sendungen durch Eilboten gelten dieselben 
Bestimmungen, welche bezüglich der im gewöhnlichen Wege zur Vestellung gelangenden 
Sendungen maßgebend sind. 
5S. 35. 
I. Auf die Bestellung von außergerichtlichen Schreiben mit Behändigungs- 
schein finden folgende Bestimmungen Anwendung: 
Die Behändigungen sollen in der Behausung derjenigen, an welche sie zu 
bessgen sind, und bei Haudelslenten in ihren Läden und Schreibstuben 
ge 
2) Die Behändigung muß an den, auf dem Schreiben benannten Adrefsaten er- 
folgen. Wird der bezeichnete Adreffat nicht persönlich angetroffen, so sind ge- 
woͤh nliche Schreiben mit Behändigungsschein. 
a) einem seiner erwachsenen Angehörigen, 
) in deren Ermangelung einem seiner Dienstboten, 
c) wenn es an dergleichen Personen fehlt, und das Schreiben an einen 
Haus= oder Grundeigenthümer gerichtet ist, dem Verwaller oder dem Pächter 
des Landgutes des Adressaten, endlich 
4 in Ermangelung aller dieser Personen 
dem Ha 
zu behändigen. Die Zustellung darf nicht an unerwachsene Kinder, an 
Miether oder an Fremde geschehen. Bei eingeschriebenen Briefen mit Be- 
händigungsschein darf die Behändigung nur an den Adressaten selbst oder 
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