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Der Text füllt die rechte Seite des Scheines, dessen Hintergrund mit einem guillo-
chirten Muster versehen ist, auf welchem Blattranken als Fortsetzung des Anfangsbuchsta-
bens R sich ausbreiten. »
JadckpantogtaphiktcnNatsdleifteckfchcintistoiclfachekWicdkkholungdiczahl»20«.
DieskükficitezcigtaufblafiqnincmgenmftcctcnUntckdkuckeinkauft3kreisfönnigcn
Figuren gebildete Zeichnung, welche die Werthangabe in Worten und Zahlen, sowie das
Wort „Reichs-Kussenschein“ enthält.
In dem mittleren größeren Kreise erscheint mit dem Ornament verbunden, unter
einem bellen Schilte mit der Bezeichuung „20 Mark 20“ der Reichsadler.
Auf der linken oberen Seite steht Seric und Folium, auf der rechten Littern und
Nummer. In der unteren rechten Ecke befindet sich der Name des Auofertigers.
3.#Rcichs-Kafsenscheine zu 50 Mark.
Dieselben sind 10 Centimeter hoch und 15 Centimeter breit. Dad Papier enthält
als Wasserzeichen in der Mitte den Reichsadler dunkel in bellem kreisförmigen Schilde.
Rechts und links daneben die Zahl „50“.
Die Schauseite zeigt in einem breiten verzierten Rahmen, dessen 4 kreisförmige Eck-
stücke den Reichsadler enthalten und auf dessen Seitenfeldern die Bezeichnung „00 Murk 50“,
in dessen oberen Felde das Wort „Reichs-Kassenschein“ und in dem unteren die Straf-
androhung sleht, zwei geflügelte Figuren, welche die Kaiserkone tragen. Den Hintergrund
für die letzteren bildet ein teppichartiges Musler, dessen Mitte in einer Nosette besteht,
auf welcher die Werthzabl „50“ hell und der Tert dunkel erscheint.
Der Druck der Schauseite ist in brauner abgetönter Farbe auf blaßgrünem Grunde
ausgeführt. Die Rückseite bildet eine gemusterte, in 2 Farben, gelbbraun und grün, aus-
gesührte Tafel. Dieselbe bestebt aus drei Rosetten, von denen die mittelste die große
Werthzahl „50“ in Zahlen, die beiden anderen „Funksig Murk“ in Buchstaben enthalten.
Ueber und unter der mittleren Roselte ist die Schrift „Reichs-Kussenschein“ weiß aus-
espart.
½ In der linken oberen Ecke stebt Serie und olium, in der rechten Littera und
Nummer.
2. Gesetz vom 12. Februar 1875,
die Erhöhung der Spielkartenstempelsteuer betreffend.
Wir Heinrich der Zwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden Aelterer
Linie sonveräner Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz,
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein rc.
haben die Erhöhung der Spielkarten-Stempelsteuer für nöthig erachtet und verordnen hier-
durch mit Zustimmung des Landtags was folgt:
1.