Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1875. (24)

des Gesetzes vom 24. desselben Monako, wegen einiger Abänderungen des 
Gesetzes vom 27. Februar 1873, über Errichtung einer Landrentenbank, 
2. durch besondere Dekrete, in welchen Unsere Entschließungen auf die Er- 
klärungen des Landtags bereits ergangen sind, und zwar 
a. in Betreff der Fesistellung des 3 auf die Jahre 1875 und 1876, 
durch Eröffnung vom gestrigen 2 
. in Betreff des besoldungteta * chie Staatsbeamten, durch Dekret 
vom 10. laufenden Monat 
in Betreff der Nuergangten des Sultehrer= Seminers durch Er. 
öffnungen vom 22. und 25. dieses Mon 
. in Betreff einer Pteenenng für 1% Volksschullehrer auf das 
Jahr 1874, durch Dekret vom 5. laufenden Monats, 
3. durch Entgegennahme der Erklärungen des Landtags in Betreff 
a,. der Verwendung der französischen Kriegskosten = Entschädigungsgelder, 
b. der Besoldungsverhältnisse der Beamten rc. des gemeinschaftlichen Ober- 
appellationsgerichts zu Jena, 
. des Anfangstermins für den bereits mit dem letzten ordentlichen Land- 
tage festgestellten Besoldungsetat für das gemeinschastliche Appellalions- 
gericht zu Eisenach, 
d. der Erhöhung des Gehalts des Obersleuerkontroleurs, 
-. der beschlossenen ablehung des Gesetzentwurfs wegen Verbesserung des 
Diensteinkommens der Volksschullehrer. 
B. Vorlagen an den Landtag, hinsichtlich deren es der weiteren Versügung noch 
* 
Sr 
Die Gesetze 
1. die Verwaltung der öffentlichen Depositen betreffend, 
2. die Erbschaftsstener betreffend, 
3. die Benstonsbercchiigung der an öffentlichen Schulen angestellten Lehrerinnen 
betreffend 
4. di Feststellung. der terminlichen Grundstener- und Einkommensteuerbeträge 
treffend, 
ebenso die u er den Gesetzen 
e Besteuerung der Hunde betreffend, 
3 die Grund-nndVypothekenbachekanddashypothckenwelenbetreffend 
7. über die bei Anlegung von Eisenbahnen erforderlichen zwangsweisen Eigen- 
thumoabtretungen, 
trden, — beziehentlich mit den von dem Landtage beantragten, von Uns genehmigten 
Abänderungen und Zusätzen, — publicirt werden. 
II. Anträge und Petitionen. 
1. Die bei Berathung des Etats und einiger Gesetzentwürse vom Landtage 
gestellten besondern Anträge haben zum Theil in den oben unter I, A
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.