Metadata: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1875. (24)

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Anulage D. (u K. 25). 
Eidesformular 
für 
die Taxatoren der Behufs einer Armee--Mobilmachung vom Lande auczuhebenden Pferde. 
Ich (Vor= und Zuname) gelobe und schwöre zu Gott dem Allmächtigen und All- 
wissenden, daß, nachdem ich zum Taxator der zur Armee-Mobilmachung vom Lande aus- 
zuhebenden Pferde bestellt worden bin, ich bei diesem Geschäft nach den bezüglichen Vor- 
schriften unter Zugrundelegung der vor dem (Eintrikt der Mobilmachung staktgehabten 
Friedenspreise und ohne Rücksicht auf die in Folge der Mobilmachung eingetretene Preis- 
steigerung nach bestem Wissen, mit aller Unparteilichkeit, also weder zum Vortheil noch 
zum Schaden der Pferde-Eigenthümer oder der Staatskasse abschätzen werde. 
So wahr mir Gott helfe (Schluß je nach der Konfession) Amen!
	        
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